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Weisheitszähne
Als Weisheitszähne werden die jeweils dritten Mahlzähne in jedem Kiefer bezeichnet, die meistens zwischen dem 16. und 20. Lebensjahr durch das Zahnfleisch in die Mundhöhle durchbrechen, in einigen Fällen auch Jahre später.
Wenn alle vier Weisheitszähne angelegt sind, ohne Probleme wachsen und sich im Zahnbogen einordnen, besteht kein Grund, sie zu entfernen.
Weisheitszähne können allerdings auch Probleme verursachen. Bei bestehendem Platzmangel im Kieferkamm können sich die Weisheitszähne nicht optimal einordnen und bleiben im Kieferknochen zurück – man spricht hier auch von retinierten oder impaktierten Zähnen.
Wenn die Zähne im Kieferknochen nach vorne oder nach hinten gekippt liegen, dann spricht man von verlagerten Zähnen. Diese brechen durch ihre Kippungen nur teilweise oder gar nicht in die Mundhöhle durch. Es entstehen bei nicht ordnungsgemäßem Zahndurchbruch häufig andauernde und schmerzhafte, mitunter eitrige Entzündungen. Regelrecht durchgebrochene Weisheitszähne werden aufgrund ihrer schlechteren Erreichbarkeit für die Mundpflege oft schneller cariös oder erleiden eine Nerventzündung oder Parodontitis und müssen ebenfalls entfernt werden. Manchmal müssen Weisheitszähne auch aus prothetischen oder kieferorthopädischen Gründen entfernt werden oder weil sie ihre Nachbarzähne von der Wurzel auf mitschädigen können. Darüber hinaus gibt es weitere, seltenere Indikationen.
Nach klinischer Befunderhebung sowie einem ausführlichen Beratungs- und Aufklärungsgespräch bilden wir uns anhand einer Röntgenaufnahme, (ggf. 3D / DVT) einen Überblick über den Entwicklungsstand und die Lage der Weisheitszähne sowie den Zustand des kompletten Zahnsystems. Dabei prüfen wir, ob Schädigungen der benachbarten Gewebestrukturen vorliegen oder Schäden für die Mundgesundheit zu erwarten sind. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Analyse der Lagebeziehung der Weisheitszähne zu benachbarten Nerven bzw. zu den Kieferhöhlen, damit das Risiko einer Beschädigung maximal reduziert werden kann. Aufgrund dieser diagnostischen Grundlagen können wir gemeinsam mit Ihnen bzw. auch mit Ihrem Kind sinnvoll entscheiden, ob Weisheitszähne (1-4) entfernt werden sollten.
Meistgestellte Fragen
Häufigste Ursache ist ein Platzmangel im Kiefer und somit ein erschwerter Zahndurchbruch. Durch die Entfernung werden Komplikationen wie Entzündungen durch Infektionen, Schädigungen oder Verschiebungen, auch von Nachbarzähnen oder die Bildung von Zysten sowie anhaltende Schmerzen vermieden.
Ja, die Kosten für den chirurgischen Eingriff werden in jedem Fall übernommen. Kosten für Vollnarkosen oder Sedierungen werden von gestzlichen Krankenkassen i.d.R. nicht übernommen. Es gibt Ausnahmen (z.B. bei Vorliegen best. Behinderungen). Eine möglicherweise empfohlende 3D Diagnostik (DVT) zur Darstellung der Nerven ist auch kein Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen zahlen bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit die Kosten für Vollnarkose, Sedierung und 3D Röntgen, sofern tariflich inkludiert.
Nach erfolgter Wurzelkanalfüllung verbleiben manchmal Entzündungen im Knochen um die Wurzelspitze. Bakterien können durch winzige Seitenkanälchen des Zahnes im Bereich der Wurzelspitze mit Nahrung versorgt werden und die Entzündung klingt nicht ab. In anderen Fällen entstehen Zysten im Bereich der Wurzelspitzen, welche sich auch nicht selbstständig zurückbilden. Auch wenn Schmerzen bestehen oder die betreffenden Zähne für spätere Überkronungen vorgesehen sind, werden die Knochenbereiche inklusive eines kleinen Teils der Wurzelspitze mit Spezialinstrumentarien schonend entfernt. Der krankhafte Raum um die Wurzelspitze kann nun ungehindert abheilen. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, das entstandene Knochenloch mit Knochenersatzmaterial zu verschließen, um eine vollständige knöcherne Ausheilung zu erzielen. Die Kosten für die Wurzelresektion werden von den Krankenkassen übernommen. Der knöcherne Verschluss mit Knochenersatzmaterial hingegen ist eine private Wahlleistung.
Zahnentfernung
Unter der operativen Zahnentfernung versteht man die chirurgische Freilegung und anschließende Zahnextraktion einer Wurzel oder eines verlagerten Zahnes unter Aufklappung des Zahnfleisches. Nicht zu vergleichen ist diese Behandlung mit einer einfachen Zahnextration, bei der durch Karies oder Parodontose der nicht mehr erhaltungswürdige Zahn ohne Aufklappung des Zahnfleisches entfernt wird.
Bei einer aufwendigen, operativen Entfernung eines Zahns bietet die Kirchberg Klinik (MVZ) die Möglichkeit einer Behandlung im Dämmerschlaf oder, bei mehreren Zähnen, eine Operation in Vollnarkose.
Entfernung von Kieferzysten
Operation von Zysten und Tumoren
Die Erkennung von tumorösen Erkrankungen oder Zysten und ihre Abgrenzung gegenüber entzündlichen Erscheinungen erfordert eine ausführliche Untersuchung und besondere Fachkenntnis.
Was sind Zysten?
Eine Kieferzyste ist ein rundlicher, krankhafter Hohlraum, der sich im Kiefer bildet und einen flüssigen Inhalt hat. Eine Kieferzyste verdrängt durch ihr langsames Wachstum umliegende, gesunde Strukturen und führt bei Nichtbehandlung zu weiteren Schäden. Eine Art der Kieferzysten ist die Zahnwurzelzyste. Diese Zyste entsteht durch eine Entzündung im Kiefer und geht in der Regel von einem abgestorbenen Zahn aus. Aber auch chronische Krankheiten können eine Bildung von Zysten begünstigen. Zysten können auch durch eine Störung der Entwicklung des Zahnes verursacht werden.
Kieferzysten wachsen sehr langsam und werden häufig kaum bemerkt. Irgendwann drücken sie auf die Nerven und rufen damit Schmerzen hervor. Zysten werden meist zufällig beim Röntgen entdeckt und müssen nach der Entdeckung entfernt werden. Für Zysten gibt es ein spezielles Operationsverfahren, bei dem der Chirurg oder die Chirurgin den Knochen öffnet und die Zyste entfernt.
Die Zysten, die sich in der Regel aus entzündeten Wurzelspitzen bilden, werden im Rahmen einer Wurzelspitzenresektion operativ entfernt.
Größere Tumoren und Zysten werden in der Kirchberg Klinik (MVZ) im Dämmerschlaf oder in Vollnarkose entfernt.
Wurzelspitzenresektion
Operative Zahnerhaltung
Entzündungen, ausgehend von einer Zahnwurzel, können zum Verlust des Zahnes und zur Schädigung der umgebenden Gewebe (Knochen, Kieferhöhle, Nachbarzähne, Mundschleimhaut) führen. Oftmals werden derartige Entzündungs-Prozesse als Zufallsbefund im Röntgenbild festgestellt, bevor sie sich durch Schmerzen bemerkbar machen. Häufig kann mit einer chirurgischen Wurzelbehandlung (Wurzelspitzen-Resektion) der Entzündungsherd beseitigt und der Zahn für lange Zeit erhalten werden.
Behandlung in örtlicher Betäubung oder Narkose oder Dämmerschlaf
Die Wurzelspitze des erkrankten Zahnes wird zusammen mit dem entzündlich veränderten Gewebe der Wurzelumgebung entfernt; gleichzeitig muss in der Regel eine Reinigung, Desinfektion und Füllung des Wurzelkanals / der Wurzelkanäle des Zahnes erfolgen. Sollte bei bereits früher erfolgter Wurzelbehandlung eine erneute Wurzelkanalreinigung und – Füllung nicht möglich sein, kann mit einer Abdichtung des Wurzelkanals an der Stelle der chirurgischen Resektion ein sogen. „retrograder“ Verschluss des Wurzelkanals angestrebt werden. Vor allem für „strategisch“ bedeutsame Zähne (z.B. Pfeiler-Zähne eines bereits vorhandenen Zahnersatzes) stellt die Wurzelspitzen-Resektion ein wichtiges Instrument zur Vermeidung aufwendiger zahnärztlich-prothetischer Weiter- oder Neubehandlungen dar.